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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich
Alle Lieferungen (Kaufverträge) und Leistungen (Werk, Dienst- und Schulungsleistungen) der GRC Akademie (haftungsbeschränkt), nachfolgend GRC Akademie genannt, erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit keine schriftliche Individualabrede getroffen worden ist. Die Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, selbst wenn sie nicht jeweils nochmals ausdrücklich vereinbart worden sind. Anderslautende allgemeine oder besondere Geschäftsbedingungen unserer Kunden sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Das gleiche gilt für Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen oder besonderen Geschäftsbedingungen des Kunden.

2. Zustandekommen des Vertrages
Die Angebote der GRC Akademie sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht etwas Anderes schriftlich vereinbart worden ist. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die GRC Akademie, spätestens jedoch durch Lieferung an den Kunden (Kaufvertrag) oder Aufnahme der vertraglich vereinbarten Leistungen (Werk-, Dienst- und Schulungsleistungen) zustande. Mündliche Zusagen, Nebenabreden sowie anders lautende Angaben in Broschüren, Preislisten, Werbeanzeigen etc., unabhängig, ob diese mündlich oder per Internet (E-Mail) erfolgt sind, bedürfen zu deren Verbindlichkeit stets der schriftlichen Bestätigung der GRC Akademie.

3. Rücktritt vom Vertrag
Die GRC Akademie ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bei nicht zu vertretender Unmöglichkeit, höherer Gewalt, Streik, Naturkatastrophen etc., vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, bei falschen Angaben des Auftragsgebers zur Kreditwürdigkeit oder bei objektiv fehlender Kreditwürdigkeit, bei unvorhersehbaren oder erforderlichen und nicht zumutbaren Aufwendungen, sowie bei nicht zu überwindenden Hindernissen. Erfolgt der Rücktritt vom Vertrag seitens der GRC Akademie aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat oder widerruft der Kunde den erteilten Auftrag, so kann die GRC Akademie Aufwendungsersatz verlangen; im Falle der vorzeitigen Kündigung eines Werkvertrages gilt insbesondere § 649 BGB.

4. Preise und Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug, Aufrechnung
Ist nichts anderes schriftlich vereinbart, sind Zahlungen sofort ohne jeden Abzug nach Rechnungseingang fällig. Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die sich aus der Auftragsbestätigung der GRC Akademie ergebenden Preise verstehen sich ab GRC Akademie Firmensitz Berlin. Ist in dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung kein Preis bestimmt, gelten die zum Vertragsschluss gültigen GRC Akademie-Listenpreise. Andere gesetzliche Abgaben im Lieferland, sowie Verpackung, Transportkosten, Transportversicherungen und Abwicklungspauschale werden dem Kunden entsprechend der jeweiligen GRC Akademie-Auftragsbestätigung berechnet. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der GRC Akademie ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8% pro Jahr über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB nach § 1 Diskontsatz-Überleitungsgesetz zu. Der GRC Akademie bleibt der Nachweis eines höheren Verzugsschadens vorbehalten. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Forderungen der GRC Akademie aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur gegen Gegenforderungen ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Bei laufenden Geschäftsbeziehungen gilt jede einzelne Bestellung oder jede einzelne Leistungsvereinbarung als gesondertes Vertragsverhältnis.

5. Haftungsbeschränkung
Die GRC-A haftet unbeschränkt für vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachte Schäden, sowie in den Fällen, in denen nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Sachen zwingend gehaftet wird: Die GRC Akademie haftet darüber hinaus unbeschränkt für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Hinsichtlich Schäden, die durch die GRC Akademie leicht fahrlässig verursacht wurden, gilt: Bei einer den Vertragszweck gefährdenden Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der GRC Akademie auf solche Schäden begrenzt, deren Eintritt die GRC Akademie bei Vertragsabschluss vernünftigerweise vorhersehen konnte. Die Haftung für Vermögensschäden, z.B. Produktionsausfall und entgangener Gewinn, ist durch die allgemeinen Grundsätze von Treu und Glauben, etwa in den Fällen der Unverhältnismäßigkeit zwischen Höhe der Vergütung und der Schadenshöhe, begrenzt. Ist die Haftung der GRC Akademie ausgeschlossen oder begrenzt, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Haftung für die Wiederbeschaffung von Daten ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die GRC Akademie deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat und der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. In jedem Fall ist die Ersatzpflicht bei von der GRC Akademie zu vertretenden Sachschäden begrenzt auf die Deckungssumme der von der GRC Akademie Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung. Die GRC Akademie teilt die entsprechende Deckungssumme dem Kunden auf Anfrage im Einzelfall mit.

Bei Ausfall eines Seminars durch Krankheit des Dozenten, sofern die GRC Akademie es nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich unterlassen hat, für einen Ersatzreferenten zu sorgen, sowie bei von der GRC Akademie nicht zu vertretenden Ausfällen oder höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Seminars. Die GRC Akademie kann in diesen Fällen nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden.

Bei Veranstaltungen in Räumen und auf Grundstücken Dritter haftet die GRC Akademie gegenüber den Teilnehmern nicht bei Unfällen und Verlust oder Beschädigung ihres Eigentums. Entsprechendes gilt bei Veranstaltungsdurchführung in den Räumen der GRC Akademie, es sei denn, der Schaden wurde von der GRC Akademie oder ihren Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Für konkurrierende deliktische Ansprüche gelten die Regelungen dieser Ziffer 10 entsprechend.

6. Subunternehmer
Die GRC Akademie-UG ist berechtigt, vertragliche Pflichten auch teilweise durch Dritte als Erfüllungsgehilfe erbringen zu lassen.

7. Beratungsdienstleistungen
Die GRC Akademie wird Beratungsdienstleistungen im Rahmen der schriftlich vereinbarten Zeiträume durch qualifizierte Mitarbeiter erbringen. Soweit die Beratungsdienstleistungen beim Kunden erbracht werden, ist allein die GRC Akademie ihren Mitarbeitern gegenüber weisungsbefugt. Die Auswahl der Mitarbeiter, die die Beratung erbringen, bleibt der GRC Akademie vorbehalten. Ebenso behält sich die GRC Akademie die Möglichkeit vor, jederzeit einen Mitarbeiter durch einen anderen Mitarbeiter mit der notwendigen Qualifikation zu ersetzen.

7.1 Mitwirkungspflichten bei Inhouse-Seminaren
Der Kunde unterstützt die GRC Akademie bei den vereinbarungsgemäß zu erbringenden Beratungsleistungen. Dabei schafft der Kunde unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur ordnungsgemäßen Erbringung der Beratung erforderlich sind. Insbesondere wird der Kunde:

soweit erforderlich, Arbeitsräume für die Mitarbeiter der GRC Akademie einschließlich der zur Vertragserfüllung erforderlichen Arbeitsmittel je nach Bedarf und in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellen,
einen Ansprechpartner benennen, der den Mitarbeitern der GRC Akademie für Informationen und Fragen etc., während der vereinbarten Arbeitszeit zur Verfügung steht; dieser Ansprechpartner ist auch ermächtigt, Erklärungen mit Wirkung für den Kunden abzugeben, die im Rahmen der Fortführung des Auftrages als Zwischenentscheidung notwendig sind,
der GRC Akademie alle zur Vertragserfüllung notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Unterlässt bzw. verzögert der Kunde eine ihm hiernach oder aufgrund gesonderter Vereinbarung obliegende Mitwirkung, so kann die GRC Akademie für die infolgedessen nicht geleistete Beratung die vereinbarte Vergütung gleichwohl verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Entschließt sich die GRC Akademie die Beratungsleistungen dennoch zu erbringen, so erfolgt dies nur nach angemessener Anpassung des Zeitplanes.
7.2 Annahmeverzug
Kommt der Kunde mit der Annahme der Beratungsleistungen in Verzug oder unterlässt er eine ihm obliegende Mitwirkungspflicht, ist die GRC Akademie zum einen zur fristlosen Kündigung berechtigt. Zum anderen berührt dies nicht die Verpflichtung des Kunden, die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Unberührt bleiben weiterhin die Ansprüche auf Ersatz etwaiger Mehraufwendungen. Können die Beratungsdienstleistungen aus Gründen, die die GRC Akademie nicht zu vertreten hat, nicht erbracht werden, so wird der vereinbarte Beratungszeitraum trotzdem berechnet. Etwas anderes gilt, wenn der Kunde nachweisen kann, dass der betreffende Berater der GRC Akademie anderweitig eingesetzt worden ist. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Auftraggeber eine vereinbarte Beratungsleistung rechtzeitig, d.h. spätestens 2 Wochen vor dem vereinbarten Termin schriftlich storniert.

Kommt die GRC Akademie mit dem Abschluss der vereinbarten Beratungsleistungen in Verzug, so ist der Kunde berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer der GRC Akademie gesetzten, angemessenen Nachfrist den betreffenden Auftrag zu kündigen. Eine weitergehende Haftung übernimmt die GRC Akademie im Fall des Verzuges nicht, soweit nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.

7.3 Rechte an Arbeitsergebnissen
Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, räumt die GRC Akademie dem Kunden an Arbeitsergebnissen, die im Rahmen der Beratung erstellt werden, ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich nicht begrenztes Nutzungsrecht zum internen Gebrauch ein.

8. Schulungsleistungen
Die nachstehenden Schulungsbedingungen gelten für alle Schulungsleistungen und andere Veranstaltungen mit Schulungsinhalten. Die Leistungen der GRC Akademie werden im Rahmen standardisierter Schulungen in Schulungszentren (Offene Schulungen), online als E-Learning, als kundenspezifische Schulung (Inhouse-Schulungen) in Hotels, Schulungszentren oder in den Räumen des Auftraggebers erbracht. Diese Leistungen werden ausschließlich auf der Basis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchgeführt. Mit der Anmeldung zu einer Schulung werden diese Bedingungen anerkannt.

8.1 Adressat
Alle auf der Firmenwebseite veröffentlichten Angebote richten sich an gewerbliche und private Kunden.

8.2 Zustandekommen des Schulungsvertrags
Die Anmeldung ist schriftlich oder online über die Firmenwebsite an die GRC Akademie zu richten. Die Anmeldung wird für die GRC Akademie mit Erteilung einer schriftlichen Anmeldebestätigung verbindlich.

8.3 Schulungspreise
Der Schulungspreis versteht sich bei offenen Schulungen pro Person zuzüglich der gültigen Mehrwertsteuer. Eine zeitweise Teilnahme berechtigt nicht zur Minderung des Seminarpreises. Die GRC Akademie behält sich vor, Inhalte von Schulungen, Schulungsunterlagen, die Dauer von Schulungen, den Veranstaltungsort sowie die Preise zu ändern. Inhouse-Schulungen werden einzelvertraglich mit dem Kunden vereinbart und unterliegen grundsätzlich den Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen soweit einzelvertraglich keine anderweitige Regelung getroffen wird. Zu den jeweils einzelvertraglich vereinbarten Preisen werden neben der gültigen Mehrwertsteuer zusätzlich die Anfahrtszeiten, Fahrt- und Hotelkosten der Trainer berechnet. Die nur zeitweise Teilnahme oder eine nicht vollständige Belegung eines Seminarteils berechtigt nicht zur Minderung des vereinbarten Preises.

8.4 Zahlungs- und Teilnahmebedingungen
Die Schulungsgebühren werden bei Auftragserteilung in Rechnung gestellt und sind sofort fällig. Die fristgerechte Begleichung der Rechnung vor Schulungsbeginn ist Bedingung für die Teilnahme an der Schulung. Bei nicht fristgerechter Zahlung kann der angemeldete Teilnehmer von der Teilnahme an der Schulung ausgeschlossen werden. Ansprüche wegen dieses Ausschlusses stehen dem Kunden nicht zu.

8.5 E-Learning Schulung
Gegenstand der Leistung ist der Bezug elektronischer Schulungsunterlagen.

8.5.1 Zugang zum E-Learning Material
Nach der Buchung des Kurses erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung die Zugangsdaten zum E-Learning Portal. Der Zugang zum E-Learning-Kurs hat eine Gültigkeit von sechs Monaten. Die für den Zugang zu den E-Learning-Kursen zur Verfügung gestellten Daten (Benutzername und Passwort) sind vertraulich und dürfen anderen Personen als dem frei geschalteten Teilnehmer nicht weitergegeben werden.

8.5.2 Rechte und Nutzungslizenz
Sämtliche Rechte an den E-Learning-Kursen (Verwertungs- und Schutzrechte) verbleiben bei der GRC Akademie. Die GRC Akademie räumt dem Nutzer für die Dauer der Nutzung ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich begrenztes Nutzungsrecht ein.

8.6 Stornierung einer E-Learning Schulung
Eine Stornierung einer E-Learning Schulung ist nach Zugang der Nutzungsdaten ausgeschlossen.

8.7. Stornierung, Umbuchung bzw. Nichtteilnahme bei offenen Schulungen
Die schriftliche Stornierung der Teilnahme an einer Schulung bis 14 Tage vor Schulungsbeginn ist kostenfrei. Im Falle einer späteren Stornierung oder Umbuchung der Schulung werden 50% des Schulungspreises fällig. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird. Im Falle einer Nichtteilnahme ohne Absage wird der volle Schulungspreis fällig. Fällt durch die Stornierung die Voraussetzung für die unentgeltliche Überlassung von Produkten/Leistungen wie z.B. Literatur weg, werden diese dem Kunden nachträglich in Rechnung gestellt.

8.8 Stornierung oder Umbuchung durch den Kunden bei Inhouse-Schulungen
Die Stornierung oder Umbuchung einer Inhouse-Schulung bis 4 Wochen vor Schulungsbeginn ist kostenfrei. Im Falle einer späteren Stornierung oder Umbuchung der Schulung werden 50% des Schulungspreises fällig.

8.9 Absage einer Schulung durch die GRC Akademie
Die GRC Akademie behält sich vor, die Durchführung einer Schulung aus wichtigem Grund, insbesondere bei Erkrankung des Trainers oder bei Eintritt von Ereignissen, die eine Erbringung der Leistung für die GRC Akademie technisch oder wirtschaftlich unzumutbar machen, abzusagen. Bei Terminabsagen durch die GRC Akademie erhält der Kunde ein Guthaben in Höhe der bereits bezahlten Schulungsgebühren. Darüber hinaus gehende Ansprüche, insbesondere die Erstattung von Kosten aus Arbeitsausfall oder Reisekosten, bestehen gegenüber der GRC Akademie nicht.

8.10 Copyright
Sämtliche Schulungsunterlagen und Präsentationen sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich für den persönlichen Gebrauch der Schulungsteilnehmer bestimmt. Alle Rechte, auch die der Vervielfältigung der Seminarunterlagen oder Teilen daraus, bleiben der GRC Akademie oder ihren Erfüllungsgehilfen vorbehalten. Kein Teil der Seminarunterlagen darf in irgendeiner Form ohne vorherige schriftliche Zustimmung der GRC Akademie reproduziert oder insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, gespeichert, vervielfältigt, dekompiliert, zurückentwickelt (“reverse engineering”), verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe benutzt werden. Eine während der Seminardurchführung zur Verfügung gestellte Software darf weder entnommen, noch teilweise oder ganz kopiert werden.

8.11 Eingetragene Warenzeichen
Die GRC Akademie übernimmt keine Gewähr dafür, dass die im Schulungsprogramm aufgeführten Produkte, Methoden und sonstigen Namen frei von Rechten Dritter sind.

9. Geheimhaltung, Datenschutz und Referenznennung
Die Vertragsparteien werden ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordene oder als solche gekennzeichnete oder offensichtlich erkennbare Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der anderen Vertragspartei auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung streng vertraulich behandeln. Jede der beiden Parteien ist verpflichtet, alle Informationen und Unterlagen der anderen Partei, die ihr im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zugänglich werden, nicht an Dritte weiterzugeben oder in sonstiger Weise Dritten zugänglich zu machen. Darüber hinaus haben die Vertragsparteien auch die von ihnen erbrachten vertragsgegenständlichen Leistungen angemessen gegen eine nicht vertragsmäßige Nutzung zu sichern. Dies gilt auch für Arbeitsergebnisse. Jede Partei hat die hierzu erforderlichen Vorkehrungen in ihrer Betriebssphäre zu treffen, welche die Einhaltung dieser Verpflichtungen sicherstellen.

Eine Verarbeitung personenbezogener Daten nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) erfolgt von den Parteien nur in Übereinstimmung mit den relevanten Vorschriften.

Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der der GRC Akademie im Rahmen der vertraglichen Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die GRC Akademie die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm enthaltenen Daten gemäß den Datenschutzgesetzen für geschäftliche Zwecke verwendet. Ausgenommen von der Geheimhaltungsverpflichtung ist die Tatsache, dass die GRC Akademie für den Kunden tätig ist. Insoweit darf die GRC Akademie auf die Geschäftsverbindung hinweisen bzw. den Kunden als Referenzkunden angeben.

10. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter
Die GRC Akademie übernimmt keine Haftung für Vertragsgegenstände, die gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen, soweit diese nicht von der GRC Akademie selbst erbracht bzw. geliefert werden. Der Kunde hat der GRC Akademie über Ansprüche, die aus den oben genannten Gründen gegen ihn erhoben worden sind, unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

11. Sonstiges
Der Kunde ist nur dann berechtigt, seine Ansprüche aus einem Vertrag mit der GRC Akademie abzutreten, wenn die GRC Akademie vorher der Abtretung schriftlich zugestimmt hat. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort ist der jeweilige Veranstaltungsort. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen alle vorausgegangenen. Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch bei einer etwaigen Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen gültig.

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Sofern der Kunde der GRC Akademie ein Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt hinsichtlich des Gerichtsstands für alle Streitigkeiten aus dem entsprechenden Vertrag die folgende Regelung: Gerichtsstand ist der Sitz der GRC Akademie. Anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.